Reglement
Allgemeines zur Ludothek
- In einer Ludothek können Spielsachen und Spiele zu günstigen Preisen ausgeliehen werden.
- Die Ludothek Schwamendingen ist als Verein organisiert und ist Mitglied beim Verband der Schweizer Ludotheken.
- Sie ist eine Non-Profit-Organisation und wird vom Sozialdepartement der Stadt Zürich unterstützt.
- Das Personal arbeitet ehrenamtlich.
Gebühren
- Ein Jahresabonnement kostet Fr. 20.00 pro Familie.
- Zusätzlich berechnen wir pro Spielzeug/Spiel eine Ausleihgebühr.
Ausleihbedingungen
- Es können beliebig viele Artikel ausgeliehen werden.
- Die Ausleihdauer beträgt 4 Wochen.
- Eine Verlängerung (höchstens zweimal, sofern dieser Artikel nicht schon reserviert ist) wird als Neuausleihe verrechnet und ist per SMS, Mail oder vor Ort möglich.
- Spielsachen und Spiele können gegen eine Gebühr reserviert werden.
- Für Grossspiele gelten besondere Bedingungen.
Kontrolle vor Gebrauch
- Kontrollieren Sie bitte jeden ausgeliehenen Artikel vor dem ersten Gebrauch auf seine Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit.
- Allfällige Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen per SMS oder Mail gemeldet werden.
Rückgabe
- Die ausgeliehenen Artikel müssen fristgerecht, sauber und vollständig zurückgebracht werden.
- Im Falle von Verlust oder Beschädigung muss der Schaden ersetzt werden.
Mahnung
Werden die ausgeliehenen Artikel nicht rechtzeitig zurückgebracht, wird eine Mahngebühr verrechnet:
- 1. Mahnung
- Fr. 3.–
- 2. Mahnung
- Fr. 5.– + Ausleihgebühr
- 3. Mahnung
- Fr. 9.– + Ausleihgebühr
Haftung
Die Ludothek haftet nicht für Schäden oder Unfälle im Zusammenhang mit ausgeliehenen Spielsachen und Spielen. In der Ludothek sind die Kinder unter der Verantwortung ihrer Eltern oder Begleitpersonen.